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Batteriegesetz

Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Hierbei sollten Verbraucher Folgendes beachten:

Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe (z.B. Eisen, Zink, Mangan, Kobalt, Nickel, Graphit, Kupfer, Aluminium, Lithium) und werden wieder verwendet.

Verbrauchte Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelstellen der GRS (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) abgegeben werden. Selbstverständlich können auch die Sammelsysteme in unserem Ladengeschäft genutzt werden.

Betroffen sind alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Das Gesetz gilt also auch für Batterien, die in Produkten eingebaut oder beigefügt sind.

Vertrauen und Partnerschaft verpflichtet.

Omega electronic hat sich verpflichtet, die Vorgaben aus dem BattG zu erfüllen bzw. einzuhalten und hat in diesem Zusammenhang auch alle seine Lieferanten vertraglich dazu verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten.

Dementsprechend sind die von uns  angebotenen Batterien und Akkus durch unsere Lieferanten bei einem Rücknahmesystem angemeldet. Selbstverständlich hat Omega electronic seine Batterien und Akkus ebenfalls bei einem Rücknahmesystem angemeldet.

Unsere Nutzervertragsnummer bei GRS lautet 1654142.

Verpflichtung Kunde

Mülltonnensymbol

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne weist darauf hin, dass eine Entsorgung über den Hausmüll untersagt ist! Enthalten  Batterien oder Akkus relevante Schwermetallanteile, sind diese zusätzlich mit dem entsprechenden chemischen Symbol gekennzeichnet.

Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.

Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet.

Sichtbare offene Anschlusspole von Batterien sollten vor der Rückgabe abgeklebt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz!

 

Weitere Informationen finden Sie unter: » http://www.grs-batterien.de

 

Die Entsorgung von Starterbatterien darf nicht über den Restmüll erfolgen. 

Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Starterbatterien gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können.

Starterbatterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe die wieder verwendet werden können. 

Leere Starterbatterien müssen bei sogenannten Recyclinghöfen abgegeben werden. 

Unser Lieferant beteiligt sich an einem Rücknahmesystem (CCR Logistics Systems AG) und ist beim Umweltbundesamt ins Melderegister eingetragen.